Allgemeine Reisebedingungen – Lehrerfreizeiten

1. Vertragsabschluss

1.1) Mit Übersendung einer „unverbindlichen Voranmeldung“ reserviert KLÜHSPIES, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist, die angemeldeten Plätze in dem ausgewählten Objekt für den jeweils angemeldeten Kunden.

1.2) Den Eingang der Voranmeldung bestätigt KLÜHSPIES mit seiner Reservierungsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung. Darin liegt zugleich das Angebot zum Abschluss des endgültigen Reisevertrages.

1.3) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ zu Stande.

1.4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach den der jeweiligen Buchung zugrunde liegenden, aktuellen im Reisekatalog abgedruckten Leistungsbeschreibungen unter Einschluss der vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen von KLÜHSPIES sowie den sonstigen Reiseunterlagen (Reservierungsbestätigung und verbindliche Anmeldung).

2. Zahlung des Reisepreises

2.1) Nach Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 1. und Übersendung eines Reisepreissicherungsscheins im Sinne von § 651 k BGB ist der Reisepreis vier Wochen vor Reisebeginn fällig.

2.2) Buchungen innerhalb vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Übergabe der vollständigen Reiseunterlagen unter Einschluss des Sicherungsscheins im Sinne von Ziffer 2.1).

2.3) Die Regelungen in Ziffer 2.1) und 2.2) gelten nur, soweit die Parteien nicht eine ausdrückliche andere Zahlungsvereinbarung getroffen haben. Die Übersendung des Sicherungsscheins im Sinne von 2.1) ist aber in jedem Fall Voraussetzung für die Fälligkeit des Reisepreises.

3. Leistungsänderungen

3.1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von KLÜHSPIES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KLÜHSPIES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. KLÜHSPIES ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträgliche Änderungen des Zustiegs-/ Abfahrtsortes vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

3.2.) Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat KLÜHSPIES den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KLÜHSPIES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von KLÜHSPIES über die Änderung der Reiseleistung gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen.

4. Rücktritt vor der Reise

4.1) Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert KLÜHSPIES den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. KLÜHSPIES kann unter Beachtung der Regelung in § 651 i Abs. 2 BGB folgende pauschalierte Entschädigung pro Person beanspruchen:

– bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises

– vom 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

– vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises

– vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises

– bei Nichtanreise (no show): 90 % des Reisepreises.

4.2) Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Kunde die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.

5. Rücktritt und Kündigung durch KLÜHSPIES

5.1) KLÜHSPIES kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für KLÜHSPIES und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. KLÜHSPIES steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche von KLÜHSPIES im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann KLÜHSPIES auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zulasten des Kunden.

5.2) Bei Nichterreichen der in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist KLÜHSPIES bis vier Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde dann in voller Höhe zurück, soweit nicht eine Regelung im Sinne von Ziffer 5.4) zustande kommt.

5.3) Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt kann KLÜHSPIES eine Veranstaltung absagen, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für KLÜHSPIES nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen zu dieser Reise so gering ist, dass sie KLÜHSPIES im Falle der Durchführung der Reise Kosten verursachen würde, die die wirtschaftliche Opfergrenze bezogen auf diese Reise überschreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht aber nicht, wenn die dazu führenden Umstände von KLÜHSPIES zu vertreten sind. Dem Kunden wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von KLÜHSPIES keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wobei die Regelung in Ziffer 5.4) unberührt bleibt.

5.4) Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer zulässigen Absage durch KLÜHSPIES gemäß Ziffern 5.2) und 5.3) kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von KLÜHSPIES verlangen, wenn KLÜHSPIES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dem Kunden obliegt es, dieses Recht unverzüglich nach der Absage oder dem Rücktritt von KLÜHSPIES diesem gegenüber geltend zu machen.

6. Ersetzungsbefugnis

Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. KLÜHSPIES kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Eintritt eines Dritten haften dieser und der Gesamtschuldner für den kompletten Reisepreis.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung. KLÜHSPIES ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung umfasst. In diesem Fall sind die Mehrkosten der Rückbeförderung je zur Hälfte von KLÜHSPIES und dem Kunden zu tragen. Alle übrigen Mehrkosten muss der Kunde tragen.

8. Gewährleistung und Abhilfe

8.1) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

8.2) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen KLÜHSPIES gegenüber – die Rüge ist ausschließlich zu richten an das Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon während der Geschäftszeiten (08.00 – 18.00 Uhr): 0049-2351-97860, Nottelefon außerhalb der Geschäftszeiten: 0049–170-7379737, Telefax: 0049-2351-786078 - anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Anzeigen gegenüber den örtlichen Leistungsträgern genügen nicht, es sei denn, dass die Anzeige KLÜHSPIES gegenüber aufgrund erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist.

8.3) Dem Kunden steht ein mangelbedingtes Kündigungs-recht gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn er KLÜHSPIES fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von KLÜHSPIES verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8.4) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den KLÜHSPIES zu vertreten hat, so kann der Kunde auch Schadensersatz verlangen.

9. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

9.1) Ansprüche nach den §§ 651 c) - f) BGB hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit diese Ansprüche auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch die Reisebüro Klühspies GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

9.2) Ihre vertraglichen Ansprüche nach den §§ 651 c) - f) BGB verjähren innerhalb eines Jahres nach dem vor-gesehen Ende der Reise. Dies gilt nicht, soweit diese Ansprüche auf der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch die Reisebüro Klühspies GmbH, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ferner nicht für sonstige Schäden des Teilnehmers, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reisebüro Klühspies GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.“

10. Haftungsbegrenzung

10.1) Die vertragliche Haftung von KLÜHSPIES für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - soweit KLÜHSPIES für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2) Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden für deliktische Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Teilnehmer und Reise 4.500,00 EUR. Liegt der Reisepreis über 1.500,00 EUR pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

10.3) KLÜHSPIES haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch KLÜHSPIES ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei Leistungsträgern oder Dritten bucht und für die er an den Leistungsträger oder Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt entrichtet (z.B. besondere Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skiverleih, Skischule etc.)

10.4) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann KLÜHSPIES sich dem Kunden gegenüber auch hierauf berufen (z. B. Beförderungsbedingungen der Bergbahnen). 

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

11.1) Sofern in den Reisebeschreibungen von KLÜHSPIES nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen die Kunden deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich den deutschen Personalausweis. Sollten nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt.

11.2) Kunden, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, sollten darauf bei Buchung grenzüberschreitender Reisen ausdrücklich hinweisen, da KLÜHSPIES ansonsten keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen entstehen, übernimmt, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von KLÜHSPIES bedingt sind.

11.3) Soweit gesundheitliche Erfordernisse einzuhalten sind, sind die Angaben in der jeweiligen konkreten Reisebeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der Kunde bei Änderungen der Erfordernisse nach Drucklegung oder nach Buchung gesondert informiert werden.

12. Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Das bedeutet, pro Person (maximal) einen Koffer (normale Koffergröße, 20 kg max.), ein Paar Ski oder ein Snowboard und ein Stück Handgepäck. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von KLÜHSPIES. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden beim Umsteigen zu beaufsichtigen.

13. Änderungen von Beförderungskosten vor Reiseantritt:

13.1) Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, so ist KLÜHSPIES berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:

• Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann KLÜHSPIES vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

• Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann vom Kunden verlangt werden.

13.1) Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

13.1) Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss hat KLÜHSPIES den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn KLÜHSPIES in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.

13.1) Der Kunde hat KLÜHSPIES unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen.

14. Gerichtsstand

Für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für alle Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Lüdenscheid.

15. Allgemeines

Alle Angaben im Prospekt „Lehrer- & Lehrerfamilienfreizeiten 2011/2012“ entsprechen dem Stand der Drucklegung April 2011. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages.

Allgemeine Reisebedingungen

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Sommer

Lehrerfreizeiten

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