
Allgemeine Reisebedingungen - Skiwochen
1. Vertragsabschluss
a) Mit Übersendung einer „unverbindlichen Voranmeldung“ reservieren wir, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist, Plätze in dem ausgewählten Objekt für die angemeldeten Teilnehmer.
b) Den Eingang der Voranmeldung bestätigen wir mit unserer Reservierungsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung. Darin liegt zugleich das Angebot zum Abschluss des endgültigen Reisevertrages (siehe Punkt 2).
c) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ zu Stande.
2. Zahlungsmodalitäten
a) Nach Übersendung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB durch uns werden - ohne weitere Aufforderung - drei Wochen vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird unter Berücksichtigung unseres Voucher-Systems nach Durchführung der Reise abgerechnet.
b) Die Regelung in Punkt 2 a) gilt ausschließlich für Schulgruppen. Schulgruppen sind solche mit einer Mindestgruppengröße von 12 Teilnehmern und einer Betreuerquote von bis zu 10% der Schülerzahl, wenn die Genehmigung der Fahrt als offizielle Schulveranstaltung einer deutschen Schule vorliegt. Zu Schulen in diesem Sinne gehören nicht Universitäten, Fachhoch-, Volkshoch- und Abendschulen sowie Vereine. Für alle anderen Gruppen werden die Zahlungsmodalitäten im Einzelfall vereinbart.
3. Stornierungen (Rücktritt vor Reiseantritt)
Stornieren bei Schulgruppen im Sinne von 2. b) nach Zustandekommen des Vertrages einzelne Teilnehmer ihre Reise aus zwingenden persönlichen Gründen (z. B. Erkrankung), so verzichten wir vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung auf das Recht, eine Entschädigung zu verlangen. Wird ohne einen solchen zwingenden Grund storniert oder übersteigt die Zahl der Stornierungen bezogen auf die jeweilige Buchung einen Anteil von 10%, so steht uns ein Anspruch auf Stornokostenentschädigung zu, der im Einzelfall nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen berechnet wird. Bei allen anderen Gruppen gilt im Falle von Stornierungen grundsätzlich die gesetzliche Regelung.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise für den Teilnehmer nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. werden wir eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung etc.), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung des Vertrages. Wir sind im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit sie im Vertrag umfasst ist, tragen wir und Sie je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten tragen Sie.
6. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so können Sie Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Unterlassen Sie es bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen uns gegenüber – die Rüge ist ausschließlich zu richten an das Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon während der Geschäftszeiten (08.00 – 18.00 Uhr): 0049-2351-97860, Nottelefon außerhalb der Geschäftszeiten: 0049–170-7379737, Telefax: 0049-2351-786078 - anzuzeigen, so können Sie auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Anzeigen gegenüber den örtlichen Leistungsträgern genügen nicht, es sei denn, dass die Anzeige uns gegenüber aufgrund erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist.
c) Ihnen steht ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651e BGB nur dann zu, wenn Sie uns fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben, wenn Abhilfe unmöglich oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
d) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, so können Sie auch Schadensersatz verlangen.
7. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
Ansprüche des Reiseteilnehmers nach den §§ 651 c bis f BGB, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle sonstigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 7. a) und b) beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem geschlossenen Reisevertrag enden sollte.
8. Haftungsbegrenzung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden für vertragliche und deliktische Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Teilnehmer und Reise 4.500,00 EUR. Liegt der Reisepreis über 1.500,00 EUR pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
c) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch uns ausgeschrieben sind und die Sie im Zielgebiet bei Leistungsträgern oder Dritten buchen und für die Sie an den Leistungsträger oder Dritte ein mit diesem vereinbartes Entgelt entrichten (z.B. besondere Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Skiverleih, Skischule etc.)
d) Gelten für eine von einem unserer Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns Ihnen gegenüber auch hierauf berufen (z.B. Beförderungsbedingungen der Bergbahnen).
9. Änderungen von Beförderungskosten vor Reiseantritt
a) Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, so sind wir berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:
Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung können wir von Ihnen verlangen.
b) Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
c) Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
d) Sie haben uns unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz gegenüber uns geltend zu machen.
10. Sonstiges
a) Sofern von uns in den Reisebeschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen Teilnehmer deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich einen deutschen Personal-/Kinderausweis. Sofern nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
b) Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung im April 2011. Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern bleiben vorbehalten.
Kontakt
Von Montag bis Freitag sind wir zwischen 8:00 und 18:00 Uhr immer für Sie da.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
+49 (0) 2351-9786-0
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:




