
Allgemeine Reisebedingungen - Sommer
Für Erlebniswochen und Städte- und Entdeckungsreisen
1. Vertragsabschluss
a) Mit Übersendung einer „unverbindlichen Voranmeldung“ reservieren wir, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist, Plätze in dem ausgewählten Objekt für die angemeldeten Teilnehmer.
b) Den Eingang der Voranmeldung bestätigen wir mit unserer Reservierungsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung. Darin liegt zugleich das Angebot zum Abschluss des endgültigen Reisevertrages.
c) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ zu Stande.
2. Zahlungsmodalitäten
a) Zahlungen werden nur nach Übersendung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB durch uns verlangt. Unter Beachtung von Satz 1 werden drei Wochen vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises fällig, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Der restliche Reisepreis wird unter Berücksichtigung unseres Voucher-Systems nach Durchführung der Reise abgerechnet.
b) Die vorgenannte Regelung gilt nicht für Klein- und Sondergruppen. Hier werden die Zahlungsmodalitäten im Einzelfall vereinbart, wobei die Regelung in 2. a) Satz 1 auch hier gilt.
3. Stornierungen
Stornieren nach Zustandekommen des Vertrages einzelne Teilnehmer ihre Reise aus zwingenden persönlichen Gründen (z.B. Erkrankung), so verzichten wir vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung auf das Recht, eine Entschädigung zu verlangen. Wird ohne einen solchen zwingenden Grund oder später als 7 Tage vor Fahrtbeginn bzw. ohne vorherige Abmeldung storniert oder übersteigt die Zahl der Stornierungen bezogen auf die jeweilige Buchung einen Anteil von 10%, so steht uns ein Anspruch auf Stornokostenentschädigung zu, der im Einzelfall nach der Maßga-be der gesetzlichen Regelungen berechnet wird. Bei folgenden Reisen und Gruppen gilt grundsätz-lich allein die gesetzliche Regelung im Rahmen der Berechnung der Stornokostenentschädigung: Seite 6, Seite 11, Seite 14, Seite 15, Seite 19, Seite 20, Seite 21, Seite 22, Seite 23, Seite 24, Seite 25, Seite 28, Seite 31, Seite 33, Seite 38, Seite 43, Seite 52, alle Fahrten inklusive Bus-, Flug- oder Bahnanreisen sowie alle Fahrten im Städte- und Entdeckungsreisenkatalog.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer nicht unzumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Bei einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise-leistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung zur Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdungen oder Beeinträchti-gungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epide-mien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung etc.), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung des Vertrages. Wir sind im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit sie im Vertrag umfasst sind, tragen wir und Sie je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten tragen Sie.
6. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind Sie der Ansicht, dass die Reise mit Mängeln oder Störungen belastet ist, sind Sie verpflichtet, dies verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe uns mitzuteilen. Das Abhilfeverlangen ist zu richten an das Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon während der Geschäftszeiten: 02351/97860 Nottelefon: +49170/7379737, Telefax: 02351/786078. Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen auf diesen Mangel gestütz-te Ansprüche nicht zu. Anzeigen gegenüber den örtlichen Leistungsträgern genügen nicht.
b) Ihnen steht ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn Sie uns fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben, wenn Abhilfe unmöglich oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB) hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651 c bis f BGB, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reisebüro Klühspies GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren.
c) Alle sonstigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
d) Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 7. a) bis c) beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem geschlossenen Reisevertrag enden sollte.
8. Haftungsbegrenzung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB) hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reisebüro Klühspies GmbH, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Teilnehmers nach den §§ 651 c bis f BGB, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung der Reisebüro Klühspies GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren.
c) Alle sonstigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
d) Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 7. a) bis c) beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem geschlossenen Reisevertrag enden sollte.
9. Sonstiges
a) Sofern von uns in den Reisebeschreibungen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen Teilnehmer deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich einen deutschen Personal-/Kinderausweis. Reiseteilnehmer, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind, sind selbst für die Einhaltung der erforderlichen Pass- und Visavorschriften verantwortlich. Wir übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen entstehen, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. Es wird empfohlen, sich an die jeweiligen Konsulate bzw. Botschaften zu wen-den. Sofern nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
b) Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung August 2011.
Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern bleiben vorbehalten.
Kontakt
Von Montag bis Freitag sind wir zwischen 8:00 und 18:00 Uhr immer für Sie da.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
+49 (0) 2351-9786-0
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