Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hier finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen für Ihre jeweilige Klassenfahrt, Ski-Gruppenreise oder für Ihre Lehrerfahrt.
Übersicht Reisebedingungen
WICHTIGE HINWEISE
Busfahrten:
a) Bitte beachten Sie, dass der Gepäckraum und das gesetzlich zugelassene Gesamtgewicht der zum Einsatz kommenden Busse deutlich beschränkt ist. Jede(r) Teilnehmer/-in darf ein Gepäckstück, ein kleines Bordgepäck sowie ein Paar Ski oder ein Snow-board mitnehmen. Pro Person gilt eine Beschränkung des Gepäcks auf 20 kg + ein Paar Ski oder ein Snowboard! Da das Gesamtgewicht des Busses gesetzlich begrenzt ist, kann zusätzlich mitgeführtes Gepäck möglicherweise nicht befördert werden.
b) Wir setzen ausnahmslos moderne Fernreisebusse mit mindestens 3-Sterne-Komfort ein. Trotzdem kann es witterungsbedingt dazu kommen, dass die Bordtoiletten dieser Fahrzeuge aufgrund von Einfrierungsgefahr außer Betrieb genommen werden müssen. In diesem Fall werden unterwegs selbstverständlich ausreichend Pausen gemacht.
c) Da die Busfahrten im „Pendel“ durchgeführt werden, kann es im Einzelfall zu verkehrs- oder witterungsbedingten Verspätungen bei der Abreise oder Ankunft kommen. Diese sind nicht immer vorhersehbar und von den Gruppen genauso zu tolerieren wie das Kombinieren verschiedener Gruppen im Bus und der damit verbundenen Umwege, es sei denn, es liegt ein Fall der Unzumutbarkeit im Sinne von Ziffer 4. unserer Reisebedingungen vor.
d) Das Gepäck ist nicht gegen Beschädigung bzw. Diebstahl und Verlust versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäckversicherung.
e) Während der Busfahrten gilt ein generelles Rauchund Alkoholverbot. Die Gruppenleiter/-innen haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Regeln von jedem/jeder einzelnen Teilnehmer/-in unbedingt beachtet werden und tragen die Verantwortung für ein angemessenes Verhalten ihrer Gruppe.
Skipässe:
a) ) Um die günstigen Schülerpreise zu bekommen, ist unbedingt direkt bei Abholung der Skipässe ein Genehmigungsschreiben der Schulleitung mit Stempel und Unterschrift sowie eine Teilnehmerliste mit Namen und Geburtsdaten bei der Liftgesellschaft vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerliste exakt die tatsächlichen Teilnehmer beinhaltet. SchulgruppenSkipässe werden erst ab einer Gruppengröße von mind. 12 Schülern ausgegeben. Sollten weniger Schüler teilnehmen, werden die teureren Normaltarife berechnet bzw. kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung im Vorfeld beantragt werden.Die Teilnehmer sollten ihren Ausweis mit sich führen, da mit Kontrollen vor Ort zu rechnen ist.
b) Sollte die Abholung der Skipässe mit Mehraufwand verbunden sein (mehrmaliges bzw. tageweises Abholen der Skipässe), kann ein Aufpreis hierfür entstehen.
c) Ein reibungsloser Ablauf setzt voraus, dass sich jede Gruppe an die vorgegebenen Skibuszeiten hält.
d) Die im Prospekt angegebenen Preise bedürfen insbesondere der Einhaltung der Punkte a) bis d) der Rubrik Skipässe. Der Gültigkeitsbereich unserer Schülerskipässe und unseres Komplettangebotes ist unter der Rubrik „Achtung“ auf Seite 12-13 näher beschrieben und Voraussetzung für die im Prospekt ausgeschriebenen Preise.
Unterkunft:
Wir bitten um Verständnis, dass der Müll von selbst mitgebrachten Getränken entweder von den Teilnehmern selbst zu entsorgen ist oder vom Hauswirt kostenpflichtig beseitigt wird. In einigen Häusern wird obligatorisch eine Müllgebühr von ca. € 1,50 pro Person erhoben! Bitte beachten Sie, dass das Mittag- und Abendessen (wie international üblich) i.d.R. keine Getränke beinhaltet.
Sicherheit:
Stand April 2023: In Italien, Kärnten und Salzburger Land gilt für Kinder bis 15 Jahre Helmpflicht auf der Piste!
SCHULGERECHTE REISEBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluss
a) Mit Übersendung einer „unverbindlichen Voranmeldung“ reservieren wir, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist, Plätze in dem ausgewählten Objekt für die angemeldeten Teilnehmer.
b) Den Eingang der Voranmeldung bestätigen wir mit unserer Reservierungsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung. Darin liegt zugleich das Angebot zum Abschluss des endgültigen Reisevertrages (siehe Punkt 2).
c) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ zu Stande.
2. Zahlungsmodalitäten
a) Nach Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 1. und wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben worden ist, werden - ohne weitere Aufforderung - drei Wochen vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird unter Berücksichtigung unseres Voucher-Systems nach Durchführung der Reise abgerechnet.
b) Die Regelung in Punkt 2 a) gilt ausschließlich für Schulgruppen. Schulgruppen sind solche mit einer Mindestgruppengröße von 12 Teilnehmern und einer Betreuerquote von bis zu 10% der Schülerzahl, wenn die Genehmigung der Fahrt als offizielle Schulveranstaltung einer deutschen Schule vorliegt. Zu Schulen in diesem Sinne gehören nicht Universitäten, Fachhoch-, Volkshoch- und Abendschulen sowie Vereine. Für alle anderen Gruppen werden die Zahlungsmodalitäten im Einzelfall vereinbart.
3. Rücktritt vor Reiseantritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Treten bei Schulgruppen i.S.v. Ziff. 2.b) nach Zustandekommen des Vertrages einzelne Teilnehmer vor ihrer Reise aus zwingenden persönlichen Gründen (z. B. Erkrankung) zurück, so verzichten wir vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung bis 2 Wochen vor der Abreise auf das Recht, eine Entschädigung zu verlangen. Wird ohne einen solchen zwingenden Grund zurückgetreten oder übersteigt die Zahl der Rücktritte bezogen auf die jeweilige Buchung einen Anteil von 10%, so steht uns ein Anspruch auf Stornokostenentschädigung zu, der im Einzelfall nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen berechnet wird. Bei allen anderen Gruppen gilt im Falle von Stornierungen grundsätzlich die gesetzliche Regelung.
4. Leistungsänderungen
4.1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-wendig werden und die von KLÜHSPIES nicht wider Treu und Glauben her-beigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KLÜHSPIES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervor-gehobener Weise zu informieren. KLÜHSPIES ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträgliche Änderungen des Zustiegs-/ Abfahrtsortes vorzunehmen, soweit die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
4.2.) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von KLÜHSPIES gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn KLÜHSPIES eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von KLÜHSPIES zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber KLÜHSPIES reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber KLÜHSPIES nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.1) in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.3) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte KLÜHSPIES für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Mitwirkungspflichten des Reisenden
5.1 Reiseunterlagen
Der Kunde hat KLÜHSPIES zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Voucher) nicht innerhalb der von KLÜHSPIES mitgeteilten Frist erhält.
5.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit KLÜHSPIES infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich KLÜHSPIES zur Kenntnis zu geben. Die Mängelanzeige ist zu richten an Klühspies Reisen GmbH & Co. KG, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon während der Geschäftszeiten (08.00 – 17.30 Uhr): 0049-2351- 97860, Nottelefon außerhalb der Geschäftszeiten: 0049-170- 7379737, Telefax: 0049-2351-786078.
5.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er KLÜHSPIES zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von KLÜHSPIES verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist
6. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von KLÜHSPIES für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. KLÜHSPIES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von KLÜHSPIES sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. KLÜHSPIES haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von KLÜHSPIES ursächlich war.
7. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. KLÜHSPIES weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für KLÜHSPIES verpflichtend würde, informiert KLÜHSPIES den Kunden hierüber in geeigneter Form. KLÜHSPIES weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
8. Anpassung des Reisepreises/Recht des Kunden
a) Erhöhen sich die Beförderungskosten oder bei Vertragsabschluss bestehende Abgaben, wie Ortstaxe, Kurabgaben oder werden diese nach Vertragsschluss eingeführt oder tritt eine Änderung der für die jeweilige Reise geltenden Wechselkurse ein, sind wir berechtigt, den vereinbarten Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu ändern.
b) Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, kann eine Erhöhung des Reisepreises unter Anwendung nachfolgender Berechnungen erfolgen: Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung können wir von Ihnen verlangen.
c) Erhöhen sich bei Vertragsabschluss bestehende Abgaben, wie Ortstaxe, Kurabgaben oder werden diese nach Vertragsschluss eingeführt, können wir den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
d) Ändern sich Wechselkurse nach Vertragsabschluss und tritt dadurch eine Verteuerung der Reise für uns ein, können wir den Reisepreis in dem Umfang der Verteuerung erhöhen.
e) Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss in den Fällen von Ziff. a) bis c) nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
f) Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
g) Sie haben unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt, die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz uns gegenüber geltend zu machen.
h) Der Kunde kann die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Kosten nach lit. a) bis c) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei KLÜHSPIES führt. Ein etwaig gezahlter Mehrbetrag ist zu erstatten.
9. Sonstiges
a) KLÜHSPIES wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
b) Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollund Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn KLÜHSPIES nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. KLÜHSPIES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KLÜHSPIES eigene Pflichten verletzt hat.
c) Alle Angaben im Prospekt „Skiwochen 2023/2024“ und auf der Internetseite www.kluehspies.com entsprechen dem Stand bei Drucklegung im April 2023. Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern bleiben vorbehalten. Herausgeber des Kataloges und der Internetseite und verantwortlicher Reiseveranstalter ist:
Klühspies Reisen GmbH & Co.KG
Ohler Weg 10
58553 Halver-Oberbrügge
Telefon: 0049 - (0) 2351 - 9786 - 0
Telefax: 0049 - (0) 2351 - 786078
Mail: info@kluehspies.com
HRA 4957 - AG Iserlohn
Persönlich haftender Gesellschafter: Klühspies Verwaltungs GmbH
HRB 8053 - AG Iserlohn
Geschäftsführer: Arndt Kattwinkel, Birga Kattwinkel
1. Vertragsabschluss
1.1) Mit Übersendung einer „verbindlichen Anmeldung“ reserviert KLÜHSPIES, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist, die angemeldeten Plätze in dem ausgewählten Objekt für den jeweils angemeldeten Kunden.
1.2) Den Eingang der verbindlichen Anmeldung bestätigt KLÜHSPIES mit seiner Auftragsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung.
1.3) Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „verbindlichen Anmeldung“ zu Stande, soweit das vorgesehene Objekt nicht schon ausgebucht ist.
1.4) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach den der jeweiligen Buchung zugrunde liegenden, aktuellen im Reisekatalog abgedruckten Leistungsbeschreibungen unter Einschluss der vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen von KLÜHSPIES sowie den sonstigen Reiseunterlagen (Auftragsbestätigung und verbindliche Anmeldung).
2. Zahlung des Reisepreises
2.1) Nach Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 1. und wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben worden ist, ist der Reisepreis vier Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2) Buchungen innerhalb vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Übergabe der vollständigen Reiseunterlagen unter Einschluss des Sicherungsscheins im Sinne von Ziffer 2.1).
2.3) Die Regelungen in Ziffer 2.1) und 2.2) gelten nur, soweit die Parteien nicht eine ausdrückliche andere Zahlungsvereinbarung getroffen haben. Die Übersendung des Sicherungsscheins im Sinne von 2.1) ist aber in jedem Fall Voraussetzung für die Fälligkeit des Reisepreises.
3. Leistungsänderungen
3.1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von KLÜHSPIES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KLÜHSPIES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. KLÜHSPIES ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträgliche Änderungen des Zustiegs-/ Abfahrtsortes vorzunehmen, soweit die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
3.2.) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von KLÜHSPIES gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn KLÜHSPIES eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von KLÜHSPIES zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber KLÜHSPIES reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber KLÜHSPIES nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.1) in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.3) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte KLÜHSPIES für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt vor der Reise/Ersetzungsbefugnis
4.1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber KLÜSPIES zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert KLÜHSPIES den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. KLÜHSPIES kann eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KLÜSPIES zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von KLÜHSPIES unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3) Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von KLÜHSPIES ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was KLÜHSPIES durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden durch KLÜHSPIES zu begründen.
4.4) Ist KLÜHSPIES infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.5) Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB von KLÜHSPIES durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie KLÜHSPIES 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5. Rücktritt und Kündigung durch KLÜHSPIES
5.1) KLÜHSPIES kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch KLÜHSPIES nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von KLÜHSPIES beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
5.2) KLÜHSPIES kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn KLÜHSPIES
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat KLÜHSPIES unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
5.3) KLÜHSPIES hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten, wenn die Reise aus dem in 5.2) genannten Grund nicht durchgeführt wird.
6. Mitwirkungspflichten des Reisenden
6.1) Reiseunterlagen
Der Kunde hat KLÜHSPIES oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein) nicht innerhalb der von KLÜHSPIES mitgeteilten Frist erhält.
6.2) Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit KLÜHSPIES infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich KLÜHSPIES zur Kenntnis zu geben. Die Mängelanzeige ist zu richten an Klühspies Reisen GmbH & Co. KG, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon während der Geschäftszeiten (08.00 – 17.30 Uhr): 0049-2351-97860, Nottelefon außerhalb der Geschäftszeiten: 0049-170-7379737, Telefax: 0049-2351-786078 .
6.3) Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er KLÜHSPIES zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von KLÜHSPIES verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7. Beschränkung der Haftung
7.1) Die vertragliche Haftung von KLÜHSPIES für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
7.2) KLÜHSPIES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von KLÜHSPIES sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
KLÜHSPIES haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von KLÜHSPIES ursächlich war . Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
8. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
8.1) Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Klühspies Reisen GmbH & Co KG, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
8.2) KLÜHSPIES weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass KLÜHSPIES nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für KLÜHSPIES verpflichtend würde, informiert KLÜHSPIES den Kunden hierüber in geeigneter Form. KLÜHSPIES weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
9. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
9.1) KLÜHSPIES wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- undVisaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 11.2) Kunden, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, sollten darauf bei Buchung grenzüberschreitender Reisen ausdrücklich hinweisen, da KLÜHSPIES ansonsten keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen entstehen, übernimmt,
wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von KLÜHSPIES bedingt sind.
9.2) Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
9.3) KLÜHSPIES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KLÜHSPIES eigene Pflichten verletzt hat.
10. Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Das bedeutet, pro Person (maximal) einen Koffer (normale Koffergröße, 20 kg max.), ein Paar Ski oder ein Snowboard und ein Stück Handgepäck. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von KLÜHSPIES. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
11. Anpassung des Reisepreises
11.1) Erhöhen sich die Beförderungskosten oder bei Vertragsabschluss bestehende Abgaben, wie Ortstaxe, Kurabgaben oder werden diese nach Vertragsschluss eingeführt oder tritt eine Änderung der für die jeweilige Reise geltenden Wechselkurse ein, sind wir berechtigt, den vereinbarten Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu ändern.
11.2) Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, kann eine Erhöhung des Reisepreises unter Anwendung nachfolgender Berechnungen erfolgen: Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung können wir von Ihnen verlangen.
11.3) Erhöhen sich bei Vertragsabschluss bestehende Abgaben, wie Ortstaxe, Kurabgaben oder werden diese nach Vertragsschluss eingeführt, können wir den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
11.4) Ändern sich Wechselkurse nach Vertragsabschluss und tritt dadurch eine Verteuerung der Reise für KLÜHSPIES ein, können wir den Reisepreis in dem Umfange der Verteuerung erhöhen.
11.5) Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss in den Fällen von Ziff. 11.1) bis 11.4) nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
11.6) Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
11.7) Sie haben unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt, die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz uns gegenüber geltend zu machen.
11.8) Der Kunde kann die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Kosten nach 11.1) bis 11.4) nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei KLÜHSPIES führt. Ein etwaig gezahlter Mehrbetrag ist zu erstatten.
12. Sonstiges
Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung im April 2022. Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern bleiben vorbehalten. Herausgeber des Kataloges und
verantwortlicher Reiseveranstalter ist:
Klühspies Reisen GmbH &Co.KG
Ohler Weg 10 • 58553 Halver-Oberbrügge
Telefon: 0049 - (0) 2351 - 9786 0
Telefax: 0049 - (0) 2351 - 786078
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