Allgemeine Reisebedingungen - Städte- u. Entdeckungsreisen (Städte-Klassenfahrten)
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WICHTIGE HINWEISE
Busfahrten
a) Bitte beachten Sie, dass der Gepäckraum und das gesetzlich zugelassene Gesamtgewicht der zum Einsatz kommenden Busse deutlich beschränkt sind. Jeder Teilnehmer darf ein Gepäckstück und ein kleines Bordgepäck mitnehmen. Pro Person gilt eine Beschränkung des Gepäcks auf 20 kg!
b) Im Einzelfall kann es verkehrs- oder witterungsbedingt zu Verspätungen bei der Abreise oder Ankunft kommen. Diese sind nicht immer vorhersehbar.
c) Das Gepäck ist nicht gegen Beschädigung bzw. Diebstahl und Verlust versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer separaten Gepäckversicherung.
d) Während der Busfahrten gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot. Die Gruppenleiter/-innen haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Regeln von jedem einzelnen Teilnehmer unbedingt beachtet werden und tragen die Verantwortung für ein angemessenes Verhalten der Gruppe. Bei einer Fahrt in Doppelstockbussen muss auf jedem Deck eine Aufsichtsperson anwesend sein – dies dient einzig und allein der Sicherheit der Gruppe!
e) Bitte beachten Sie, dass der Bus an Anreise- und Abreisetagen aufgrund der gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten vor Ort von Ihrer Gruppe nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Auch bei Ausfl ügen vor Ort müssen die gesetzlichen Lenk- und Schichtzeiten der Busfahrer unbedingt beachtet und eingehalten werden.
Unterkunft/Verpflegung
a) Die Unterbringung und Verpfl egung erfolgt in landestypischen und jugendgerechten Varianten.
b) In der eventuell gebuchten Halb- oder Vollpension sind in der Regel keine Getränke enthalten (auch kein Leitungswasser). Diese können vor Ort bestellt und direkt mit dem Haus abgerechnet werden. Sollten ausgewählte Getränke vom Haus gereicht werden, handelt es sich hierbei meistens um Wasser, Tee, Säfte oder Ähnliches.
c) Bei Anreise kann in einigen Unterkünften eine Kaution verlangt werden. Diese wird bei Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden in der Unterkunft aufgetreten sind. Wir empfehlen Ihnen daher bei Anreise vor Bezug der Zimmer eine kurze Inspektion durchzuführen und evtl. Mängel zu protokollieren bzw. vor Ort zu melden.
Reisedokumente
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Einreisemodalitäten (Pass- und Visabestimmungen) Ihres Ziellandes, insbesondere falls Sie Schüler/-innen in Ihrer Klasse haben, die nicht Staatsbürger der Europäischen Union sind. Auskünfte erteilen das Auswärtige Amt sowie die Botschaften der einzelnen Länder. Gerne nennen wir Ihnen die Telefonnummern.
Programm
Wir sind stets bemüht, Ihnen jegliche Programmwünsche zu ermöglichen. Einige Programmpunkte müssen wir, insbesondere für Reisen in Hauptsaisonzeiten (April-Juli, September, Oktober) frühzeitig für Sie reservieren – teilweise schon mehr als ein halbes Jahr im Voraus. Programmbuchungen sind (je nach Verfügbarkeit der Termine) generell nur bis max. 5 Wochen vor Anreise möglich.
Kurtaxe
Eventuell anfallende Kurtaxen sind stets vor Ort zu bezahlen (es sei denn, sie sind in der Reservierungsbestätigung/Vorauszahlungsrechnung unter dem Punkt „Leistungen“ explizit aufgelistet).
SCHULGERECHTE REISEBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluss
1.1. Nach vorheriger Anfrage des Kunden geben wir mit unserer Reservierungsbestätigung und Vorauszahlungsrechnung ein Angebot zum Abschluss des endgültigen Reisevertrages ab.
1.2. Der Vertrag kommt für beide Parteien verbindlich mit Zugang der „Verbindlichen Anmeldung“ bei Klühspies zu Stande.
2. Zahlungsmodalitäten
2.1. Nach Vertragsabschluss im Sinne von Ziffer 1. und wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in
klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben worden ist, werden - ohne weitere Aufforderung - drei Wochen vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird unter Berücksichtigung unseres Voucher-Systems nach Durchführung der Reise abgerechnet.
2.2. Die vorgenannte Regelung gilt nicht für Klein- und Sondergruppen.
3. Rücktritt vor Reiseantritt
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei KLÜHSPIES.
3.2. KLÜHSPIES kann bei Rücktritt des Kunden vor Reiseantritt eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von KLÜHSPIES zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von KLÜHSPIES unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3.3. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von KLÜHSPIES ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was KLÜHSPIES durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden zu begründen.
3.4. Ist KLÜHSPIES infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB von KLÜHSPIES durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pfl ichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
3.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von KLÜHSPIES nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KLÜHSPIES ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger
(z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. KLÜHSPIES ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträgliche Änderungen des Zustiegs-/ Abfahrtsortes vorzunehmen, soweit die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
4.2. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde
berechtigt, innerhalb einer von KLÜHSPIES gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn KLÜHSPIES eine solche Reise angeboten hat.
4.3. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung von KLÜHSPIES zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber KLÜHSPIES reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer
Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber KLÜHSPIES nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 4.1. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte KLÜHSPIES für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. Mitwirkungspflichten des Reisenden
5.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat KLÜHSPIES zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Beförderungs- oder Hotelgutschein) nicht innerhalb der von KLÜHSPIES mitgeteilten Frist erhält.
5.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit KLÜHSPIES infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpfl ichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich KLÜHSPIES zur Kenntnis zu geben. Die Mängelanzeige ist zu richten an Klühspies Reisen GmbH & Co. KG, Ohler Weg 10, 58553 Halver-Oberbrügge, Telefon
während der Geschäftszeiten (08.00 – 17.30 Uhr): 0049-2351-97860, Telefax: 0049-2351-786078, Nottelefon außerhalb der Geschäftszeiten: 0049-170-7379701 (Städte- und Entdeckungsreisen).
5.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er KLÜHSPIES zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von KLÜHSPIES verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
6. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von KLÜHSPIES für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
KLÜHSPIES haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von KLÜHSPIES sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
KLÜHSPIES haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von KLÜHSPIES ursächlich war.
7. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
KLÜHSPIES weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung
dieser Reisebedingungen für KLÜHSPIES verpfl ichtend würde, informiert KLÜHSPIES den Kunden hierüber in geeigneter Form. KLÜHSPIES weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
8. Anpassung des Reisepreises/Recht des Kunden
8.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten oder bei Vertragsabschluss bestehende Abgaben, wie Ortstaxe, Kurabgaben oder werden diese nach Vertragsschluss eingeführt oder tritt eine Änderung der für die jeweilige
Reise geltenden Wechselkurse ein, sind wir berechtigt, den vereinbarten Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu ändern.
8.2. Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, kann eine Erhöhung des Reisepreises unter Anwendung nachfolgender Berechnungen erfolgen:
Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel
gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung können wir von Ihnen verlangen.
8.3. Erhöhen sich bei Vertragsabschluss bestehende Abgaben, wie Ortstaxe, Kurabgaben oder werden diese nach Vertragsschluss eingeführt, können wir den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
8.4. Ändern sich Wechselkurse nach Vertragsabschluss und tritt dadurch eine Verteuerung der Reise für uns ein, können wir den Reisepreis in dem Umfange der Verteuerung erhöhen.
8.5. Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss in den Fällen von Ziff. 8.1. bis 8.4. nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für KLÜHSPIES nicht vorhersehbar waren.
8.6. Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss hat KLÜHSPIES den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.
Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn KLÜHSPIES in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
8.7. Der Kunde hat unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt, die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz gegenüber KLÜHSPIES geltend zu machen.
8.8. Der Kunde kann die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Kosten nach ZIFF 8.1. bis 8.4. nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten bei KLÜHSPIES führt.
Ein etwaig gezahlter Mehrbetrag ist zu erstatten.
9. Sonstiges
a) KLÜHSPIES wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile,
die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn KLÜHSPIES nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
KLÜHSPIES haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass KLÜHSPIES eigene Pflichten verletzt hat.
b) Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juli 2021. Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern bleiben vorbehalten. Herausgeber des Kataloges und verantwortlicher Reiseveranstalter ist:
Klühspies Reisen GmbH & Co.KG
Ohler Weg 10 • 58553 Halver-Oberbrügge
Telefon: 0049 - (0) 2351 - 9786 - 0
Telefax: 0049 - (0) 2351 - 786078
Mail: info@kluehspies.com
HRA 4957 - AG Iserlohn
Persönlich haftender Gesellschafter:
Klühspies Verwaltungs GmbH
HRB 8053 - AG Iserlohn
Geschäftsführer: Arndt Kattwinkel, Birga Kattwinkel