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Schulrechtliche Bestimmungen (Klassenfahrten):

Seitens des Schulministeriums NRW wurde in 2013 wieder bestätigt, dass Lehrerinnen und Lehrer die von Reiseveranstaltern angebotenen Freiplätze in Anspruch nehmen dürfen. Darüber hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit auf die Erstattung von Reisekosten von Klassenfahrten freiwillig (!) zu verzichten.

Inanspruchnahme von Freiplätzen (NRW) für Begleiter von Klassenfahrten ist unbedenklich >>> Download

Reisekostenerstattung an Lehrkräfte für Schulfahrten (Bezirksregierung Arnsberg) >>> Link

Annahme von Belohnungen und Geschenken (NRW) >>> Download

Richtlinien für Schulfahrten (NRW) >>> Download

Schulmail vom 26.02.13 zum Thema Klassenfahrten in NRW gez. S. Löhrmann >>> Download

Aufgrund von zahlreichen Nachfragen, hat Frau Löhrmann nochmal darauf hingewiesen, dass - wie bei allen anderen Landesbediensteten auch - weiterhin die Möglichkeit besteht, freiwillig auf die Erstattung von Reisekosten zu verzichten. Ein Musterformular zum Verzicht auf Reisekosten bei Klassenfahrten finden Sie hier >>> Formular-Download

Sicherheitsförderung im Schulsport - Skilaufen und Snowboarden (Kleidung und Ausrüstung/Organisatorische Maßnahmen/Fachliche Voraussetzungen der Lehrkräfte/Zusätzliche fachliche Voraussetzungen für die Leitung von Schulskifahrten) >>> externer Link / Schulsport NRW

Für die Lehrerinnen und Lehrer besteht  Dienstunfallschutz, wenn die Teilnahme an der Lehrerfortbildungsveranstaltung von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde genehmigt wurde. >>> Download