Ausschluss von der Klassenfahrt

Ausschluss von Klassenfahrten: Wann und warum?

Eine Klassenfahrt ist für Schülerinnen und Schüler ein aufregendes Erlebnis und fördert den Zusammenhalt in der Klasse. Doch manchmal kann das Verhalten einzelner Schüler dazu führen, dass ein Ausschluss von der Fahrt notwendig wird. Auf dieser Seite erfahren Sie, unter welchen Bedingungen ein Ausschluss gerechtfertigt ist und welche rechtlichen Grundlagen dafür bestehen.

Zum Anfang der Seite

Darf ein Schüler von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden?

Klassenfahrten bieten wertvolle Erfahrungen, die jede Schülerin und jeder Schüler genießen sollte. Doch was, wenn jemand in der Vergangenheit wiederholt mit aggressivem Verhalten aufgefallen ist? Darf er oder sie ausgeschlossen werden? Die Antwort auf die Frage lautet ganz klar: Ja. Bereits mehrmals wurde gerichtlich entschieden, dass der Ausschluss von Schülerinnen und Schülern von Klassenfahrten oder Abschlussfahrten als Ordnungsmaßnahme zulässig ist.

Beispiel 1: Wiederholte Störungen

In einem Fall hatte ein 16-jähriger Schüler das Recht auf Teilnahme an einer Klassenfahrt nach Rom erstreiten wollen. Da er in der Vergangenheit jedoch immer wieder durch sein Verhalten den Unterricht gestört hatte, hatte die Klassenkonferenz sich dazu entschieden, ihn von der gemeinsamen Fahrt auszuschließen.

Beispiel 2: Drohungen und Gewalt

Noch deutlicher lag der Fall zweier 13-jährige Schüler, die ebenfalls gegen ihren Ausschluss von einer Klassenfahrt geklagt hatten. Beide hatten im Mai 2011 in der Schulpause zwei ihrer Mitschüler in ein Rondell aus Holzbänken gestellt, sie gezwungen gegeneinander zu kämpfen und andere durch Drohungen davon abgehalten, den Schülern zu helfen. Erst als eine Lehrkraft einschritt, ließen die beiden von ihren Opfern ab. Eines der beiden Opfer hatte hinterher berichtet, es habe sich wie in einer Gladiatoren-Arena gefühlt.

Verwaltungsgericht unterstützt Schulentscheidungen

In beiden Fällen schloss sich das Verwaltungsgericht der Entscheidung der Schule an, die Schüler von der Klassenfahrt auszuschließen. Insbesondere bei einer Klassenfahrt mit erhöhter Aufsichtspflicht und begrenztem Einwirkungsvermögen durch Lehrpersonen gefährdet undiszipliniertes und gewalttätiges Verhalten durch Schüler den ordnungsgemäßen Ablauf einer Klassenfahrt. Im ersten Fall seien weitere Erziehungsmaßnahmen nicht erfolgversprechend gewesen. Die Antragsteller im zweiten Fall hätten mit ihrem Verhalten die Bereitschaft zur grundlosen gemeinschaftlichen Gewaltausübung allein zum Zweck ihrer eigenen Belustigung gezeigt. Derartiges Fehlverhalten müsse mit Sanktionen belegt werden – ansonsten würden die Schule und die Lehrkräfte ihre Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit verlieren.

Sie planen Ihre nächste Klassenfahrt?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung

Lens icon

Das könnte Sie interessieren

Laden...