Soziale Netzwerke
Zum Umgang mit Facebook, Google+, Twitter, Instagram und weiteren Social Media-Plattformen.
Klassenfahrten und soziale Netzwerke
Viele Kinder und Jugendliche sind heute im Besitz eines Smartphones oder Tablets. Damit lassen sich kinderleicht Fotos und Videos aufnehmen und bearbeiten, mit anderen teilen und im Internet beispielsweise auf Social Media-Plattformen veröffentlichen. Eine Klassenfahrt ist ein aufregendes, freudiges Erlebnis mit einem vielfältigen Programm. Die Fahrt mit Fotos und Videos in Erinnerung behalten zu wollen ist daher verständlich.
Meistens bleibt es nicht bei Fotos von Sehenswürdigkeiten und Landschaften. Oft werden auch Fotos hochgeladen, die andere Schüler in peinlichen oder unangenehmen Situationen zeigen – allseits beliebt sind die berühmten Ich-schlafe-mit-offenem-Mund-Fotos. Diese und ähnliche Bilder gehören nicht ins Internet, denn dort sind sie schnell verbreitet und schwer zu löschen.
Medienkompetenz und klare Regeln
Um diese Form der Zurschaustellung zu unterbinden, sollte schon frühzeitig die Medienkompetenz geschult werden. Für eine Klassenfahrt sind zusätzlich klare Regeln und disziplinarische Maßnahmen bei Verstößen festzulegen. Zentraler Punkt ist, Kindern und Jugendlichen eine kritische Haltung gegenüber Medien zu vermitteln. Oftmals handeln sie diesbezüglich naiv und sind sich der Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst.
Klären Sie sie über ihre eigenen Persönlichkeits- und Urheberrechte auf, über die Rechte anderer und auch über die Rechte von Unternehmen wie Facebook, Twitter, Google usw. Mögliche Regeln für die Klassenfahrt sind z. B.:
- Wenn man ein Foto oder Video machen möchte, sind die Personen, die zu sehen sein sollen, vorher um Erlaubnis zu bitten.
- Das Foto/Video wird den Personen danach gezeigt.
- Das Foto/Video wird nur mit Einverständnis der dargestellten Personen veröffentlicht.
- Sollen die Abgelichteten beispielsweise bei Facebook verlinkt werden, ist dies mit ihnen abzusprechen (wenn sie nicht ohnehin eingestellt haben, dass Links zum eigenen Profil freigegeben werden müssen).
Aufklärung und disziplinarische Maßnahmen
Damit es erst gar nicht zu Fehlverhalten kommt, empfiehlt es sich, die Schülerinnen und Schüler frühzeitig über die rechtlichen Aspekte aufzuklären. Teil des Unterrichts könnten beispielsweise durch die Schüler und Schülerinnen erarbeitete Vorträge zum Thema Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sein.
Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sollten disziplinarische Maßnahmen dazu dienen, dass über das eigene Verhalten nachgedacht, ein möglicher Schaden behoben und ein weiteres Vergehen vermieden wird. Eine Maßnahme könnte beispielsweise in einer schriftlichen Arbeit bestehen, in der sie ihr Fehlverhalten reflektieren und in einen rechtlichen Kontext setzen. Ungefragt veröffentlichte Fotos werden selbstverständlich gelöscht (soweit möglich) und eine Entschuldigung bei der betroffenen Person ist unerlässlich.
Realistisch gesehen muss jedoch erwähnt werden, dass die Verbreitung von Fotos im Internet kaum kontrolliert werden kann. Umso wichtiger ist es, frühzeitig den verantwortungsvollen Umgang damit zu vermitteln.
Weitere Informationen zu Medienkompetenz im Internet finden sich auf der Website der Züricher Polizei.
Keine Einigkeit besteht bei den Bundesländern darüber, ob Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern via Facebook Schulthemen besprechen sollten.